Corona Reisestorno: So funktioniert`s!
Unterschiedliche Regelungen für Pauschal- bzw. Individualreisen
Grundsätzlich ist zu beachten: Für Pauschalreisen und individuelle Reisen gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einer Pauschalreise bucht der Reisende für den Zweck derselben Reise eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (Hotel, Flug, Mietwagen, Konzertticket etc.) beim selben Reiseveranstalter. Das Gegenteil davon ist die Individualreise, bei der jede Reiseleistung einzeln gebucht oder gekauft wird. Sollten Sie sich bei dem Thema nicht ganz sicher sein, können Sie sich unter diesem Link informieren: https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/das-neue-pauschalreisegesetz-25392549
Die Regeln für Pauschalreisen
Bei einer Pauschalreise ist eine kostenlose Stornierung dann möglich, wenn eine ausdrückliche Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt, die Anreise nicht möglich ist, behördlich verweigert wird oder mit Quarantänemaßnahmen verbunden ist. Das ist bei einer Reisewarnung der Stufe 6 für das jeweilige Land definitiv der Fall. Auch bei einer Reisewarnung der Stufe 5 ist eine kostenlose Stornierung möglich. Allerdings gilt eine Reisewarnung mit Stufe 5 nur für eine bestimmte Region oder einen bestimmten Teil eines Landes.

Wenn Ihre Reise aber in einen „sicheren“ Teil des Landes geht, ist eine kostenlose Stornierung normalerweise nicht möglich. Sie müssen sich also versichern, dass die Warnung der Stufe 5 jenen Teil des Landes betrifft, in dem sich das Hotel oder der Zielflughafen befindet. Es gibt allerdings auch Rechtsmeinungen, wonach schon eine Reisewarnung der Stufe 4 (hohes Sicherheitsrisiko in einem Land) für einen kostenlosen Rücktritt ausreicht. Eine solche Stornierung muss aber möglicherweise gerichtlich erstritten werden. Eine Garantie für den Erfolg einer solchen Klage kann Ihnen leider niemand geben.
Wenn Sie als Gast aber nur aus eigener Sorge nicht reisen wollen, betrifft das Ihre eigene private Risikosphäre. Das gilt auch, wenn Sie erkrankt sind oder sich infiziert haben. In diesen Fällen sind die Kosten leider meist selbst zu tragen.
Die aktuell gültigen Reisewarnungen finden Sie auf der Website des österreichischen Außenministeriums unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/.
Staatliche Einreiseverweigerungen bei Pauschalreisen
Wird Ihnen die Einreise seitens einer Behörde unverschuldet verweigert oder müssten Sie sich nach der Ankunft in Quarantäne begeben, ist eine Pauschalreise kostenlos stornierbar. Dies ist derzeit in vielen Ländern der Fall. Während in Europa mit Erleichterungen zu rechnen ist, sind Lockerungen der Reisebeschränkungen in Länder wie USA oder Israel aktuell sehr unwahrscheinlich. Vergewissern Sie sich unbedingt vor der Reisebuchung, dass eine Einreise möglich ist.
Flugstornierungen bei Individualreisen
Wird ein Flug wie geplant von der Fluglinie angeboten, so ist kein Flugstorno mehr möglich. Die meisten Fluglinien haben aber aktuell den Betrieb eingestellt oder auf ein Minimum reduziert. Ist Ihr Flug annulliert, können Sie das Geld zurückverlangen. Auch dem Vorschlag einer Umbuchung können Sie zustimmen. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fluglinie über die weitere Vorgangsweise und die Rücktrittskonditionen.
Hotel stornieren als Individualreisender
Liegt das von Ihnen gebuchte Hotel in einem Sperrgebiet und ist daher nicht erreichbar, können Sie kostenlos stornieren. Wenn Sie aber nicht anreisen wollen, die Anreise aber grundsätzlich möglich ist, haben Sie die Kosten zu tragen. Sie können nur versuchen, das Hotel direkt zu kontaktieren und eine Kulanz-Lösung zu vereinbaren. Eventuell können Sie Ihren Urlaub auch einige Monate verschieben oder eine andere Lösung finden.

* Sämtliche Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Leider können wir aber keine Gewähr für die Korrektheit der Aussagen geben. Die Situation verändert sich nahezu täglich. Im Zweifelsfall sollten Sie daher eine behördliche oder anwaltliche Beratung kontaktieren.